Arena di Verona
Reglement
Zuschauerregelung Arena di Verona Opernfestival
Vorschriften und vertragliche Verkaufsbedingungen
Februar 2024
1. Voraussetzung
2. Vertragliche Kaufbedingungen
2.1. Gegenstand
2.2. Begriffsbestimmungen
3. Vertriebswege
4. Eintrittskarten
4.1. Preis der Eintrittskarten und Dienstleistungsprovisionen
4.2. Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarten
4.3. Verbote
5. Zuschauer mit Behinderungen
6. Absage/Unterbrechung der Vorstellungen des Opernfestivals der Arena bei Schlechtem Wetter
6.1. Verfahren zur Rückerstattung der Eintrittskarten bei Schlechtwetter
7. Zutritt zum Amphitheater und Verhaltensregeln
7.1. Eingangstore
7.2. Kleidung
7.3. Die Stiftung Arena di Verona kann den Zutritt in folgenden Fällen verweigern:
7.4. Sicherheitskontrollen und Einschränkungen
7.5. Es ist untersagt, folgende Gegenstände ins Amphitheater und den Auβenwall einzuführen:
7.6. Im Innenraum der Arena ist auβerdem untersagt:
7.7. Weitere Verhaltensregel
7.8. Mitteilungen am Veranstaltungsort
7.9. Weitere Sicherheitsinformationen oder Informationen über etwaige Einschränkungen:
8. Dienstleistungen
8.1. Fundbüro
9. Datenschutzbestimmungen
10. Gerichtsstand
1. Voraussetzung
Der Kauf der Eintrittskarte setzt die Kenntnis und die umfassende Billigung vorliegender Vorschriften voraus.
Die Nichtbeachtung auch nur einer der Vorschriften vorliegenden Regelung kann die Nichtannahme oder die Entfernung des Ticketinhabers aus dem Amphitheater Arena zur Folge haben. ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
Die Stiftung Arena di Verona behält sich das Recht vor, am angekündigten Spielplan Datums-, Uhrzeit-, Programm-, Inszenierungs- und/oder Besetzungsänderungen vorzunehmen, die sich als erforderlich erweisen könnten, um etwaigen neuen Bestimmungen der Öffentlichen Behörde zu entsprechen.
Vorgenannte Änderungen rechtfertigen keineswegs eine Stornierung /Rückerstattung der Eintrittskarte.
Sollten Änderungen erforderlich sein, wird die Stiftung ihr Möglichstes tun, um die Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Dennoch liegt es in der Verantwortung der Kunden, sich zeitweise auf der offiziellen Website www.arena.it über mögliche Änderungen zu informieren.
Der Zuschauer verpflichtet sich, alle zum Zeitpunkt der Aufführung geltenden Gesundheitsvorschriften einzuhalten, die auf der Website www.arena.it und in der Arena des Amphitheaters veröffentlicht werden.
Mit dem Kauf genehmigen die Karteninhaber als Bestandteil des Publikums Audio-/Videoaufnahmen während der Vorstellungen sowie deren umgehende sowie zukünftige Nutzung von Seiten der Stiftung ohne jeglichen Anspruch auf Entschädigung.
2. Vertragliche Kaufbedingungen
2.1. Gegenstand
Vorliegende Allgemeine Vertragsbedingungen regeln den Verkauf der Eintrittskarten (in der Folge festgelegt) für Events und kulturelle Veranstaltungen, der von der Stiftung Arena di Verona oder von TicketOne getätigt wird.
2.2. Begriffsbestimmungen
Für vorliegende Allgemeine Vertragsbedingungen werden nachstehende Begriffsbestimmungen angewandt, wobei davon auszugehen ist, dass die Begriffsbestimmungen im Plural für die entsprechende Begriffsbestimmung im Singular und umgekehrt angewandt wird:
- TicketOne: TicketOne S.p.A. ist eine in Italien führende Aktiengesellschaft in der Bereitstellung von Kartenausgabe, Marketing, E-Informationen und E-Handel in den Bereichen Veranstaltungen, Sport und Kultur mit Rechtssitz in Via Vittor Pisani 19 - 20124 Milano - Italien. TicketOne ist Auftragnehmer der Kartenausgabe der Stiftung Arena di Verona.
- Kunde: die Person, die die Eintrittskarten für die von der Stiftung Arena di Verona veranstalteten Vorstellungen kauft.
- Vertrag: die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Stiftung Arena di Verona, und im Rahmen der Zuständigkeit mit TicketOne, bezüglich eines gezielten Kaufs von Eintrittskarten, der von den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt wird.
- Inhaber der Eintrittskarte: ist die Person, die berechtigterweise und in Übereinstimmung mit vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen die vom Kunden gekaufte Eintrittskarte besitzt.
- Event: die Veranstaltung, Vorstellung oder Aufführung, auf die sich die Eintrittskarte bezieht.
- Stiftung Arena di Verona oder kurz Stiftung genannt: Akteur, der das Event organisiert, wofür die betreffende Eintrittskarte ausgestellt wurde.
- Eintrittskarte: das von der Stiftung oder von TicketOne ausgestellte Dokument auch in digitalem Format, das den Inhaber der Eintrittskarte zum Zutritt zum Veranstaltungsort berechtigt.
- Veranstaltungsort: Gebäude und Flächen in ihrer Gesamtheit. die den Veranstaltungsort eines spezifischen Events bilden.
3. Vertriebswege
Die Karten für die Veranstaltungen der Stiftung stehen ausschlieβlich über die offiziellen zugelassenen Vertriebswege im Verkauf:
- Online auf www.arena.it
- Kartenbüros der Stiftung Arena di Verona
- Offizielles Call Center +39 045 800 5151
- Zugelassene Verkaufsstellen
4. Eintrittskarten
Alle Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsort wünschen, müssen eine gültige Eintrittskarte vorweisen, wofür die Kundenvorschriften angewandt werden.
Die Registrierung (Vor- u. Nachname, Anschrift, E-mail, Telefonnr., Geburtsdatum) ist vor Erwerb der Karte Pflicht und braucht nur einmal durchgeführt werden.
Infolge der Registrierung werden alle Eintrittskarten auf den Käufer ausgestellt.
Der Kunde darf die Eintrittskarte weder entgeltlich abtreten noch darf diesen Gegenstand einer Vermittlungstätigkeit sein auβer infolge Einvernehmens mit der Stiftung Arena di Verona laut den z.Z. gültigen Rechtsvorschriften.
Der Wiederverkauf von Eintrittskarten durch nicht zugelassene Personen ist verboten.
Die Eintrittskarte muss über die offiziellen Vertriebswege der Stiftung erworben werden. Sollte der Kunde die Eintrittskarte über andere nicht oben erwähnte Vertriebswege erworben haben oder sollte die Eintrittskarte verloren, gestohlen, dupliziert oder in Nichtbeachtung vorliegender Vertragsbedingungen erworben worden sein, kann die Stiftung dem Inhaber der Eintrittskarte den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern oder ihn dazu zwingen, diesen zu verlassen.
Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem ausgewiesenen zu Gewinnzwecken wiederverkauft werden und, insbesondere, nicht im Verstoß gegen die Bestimmungen unter Abs. 545 und 546 von Art. 1 des Gesetzes 232/2016 und der entsprechenden Durchführungsvorschriften, was den Verkauf von Eintrittskarten auf dem Sekundärmarkt (secondary ticketing) betrifft; die Stiftung behält sich das Recht vor, etwaige Vorfälle der zuständigen Behörde zu melden.
Die Stiftung weist jegliche Verantwortung zurück was die Eigenschaften, die Qualität und die Preise von über nicht zugelassene Vetriebswege irregulär erworbenen Eintrittskarten betrifft. In allen Fällen wo festgestellt werden sollte, dass die Eintrittskarte oder das Abonnement durch nicht zugelassene Stellen oder nicht zugelassene Vetriebswege erworben wurde oder dass die Eintrittskarte oder das Abonnement dupliziert oder im Gegensatz zu vorliegenden Vorschriften erreicht wurde, wird der Zutritt an den Veranstaltungsort verwehrt.
4.1. Preis der Eintrittskarten und Dienstleistungsprovisionen
Die auf den Eintrittskarten abgedruckten und auf den Programmen der Stiftung Arena di Verona veröffentlichten Preise sind die offiziellen Verkaufspreise einschließlich Steuern und Abgaben.
Etwaige Provisionen und/oder Vorverkaufsrechte müssen beim Kauf und auf der Karte eindeutig hervorgehoben sein.
Die Stiftung Arena di Verona kann eine Höchstanzahl von Eintrittskarten festlegen, die von einer einzelnen Person je Vorstellung erworben werden, kann.
Alle zugewiesenen Plätze sind nummeriert und auf der Eintrittskarte sind alle entsprechenden Hinweise aufgeführt. Die Stiftung Arena di Verona stellt keine unnummerierten Karten aus.
Die Eintrittskarten können nicht vervielfältigt werden und sind ausschlieβlich für das darauf angegebene Datum mit Uhrzeit gültig (mit Ausnahme etwaiger anderweitiger Angaben, die auf der Karte aufgeführt sind und sich auf die etwaige Nachholveranstaltung an einem anderen Datum bei Annullierung wegen Schlechtwetter bezieht).
Die erworbenen Karten können weder geändert, rückerstattet oder zurückgegeben werden auβer bei Annullierung wegen Schlechtwetter (laut Hinweise unter Punkt 6) oder im Falle von präzisen Gesetzen und Vorschriften der italienischen Regierung. Sollte für einige Aufführungen die Möglichkeit einer Verlegung auf ein anderes Datum im Falle von Schlechtwetter vorgesehen sein (ausdrücklich auf der Eintrittskarte angegeben oder vom Veranstalter mitgeteilt), ist eine Rückerstattung ausschlieβlich nur dann vorgesehen, wenn auch das zweite Datum wegen Schlechtwetter annulliert werden sollte (laut Angaben unter Punkt 6). Die Zuschauer akzeptieren bereits jetzt vorbehaltlos etwaige zukünftige von den zuständigen Behörden erteilte Verordnungen oder Regelungen, die eine Geldrückerstattung untersagen sollten zu Gunsten einer Ausgabe von Gutscheinen an einem anderen Datum.
Bei Nichtnutzung aufgrund von persönlichen Behinderungen ist Seiten der Stiftung keinerlei Rückerstattung vorgesehen, weder was den Preis der Eintrittskarte noch etwaige Dienstleistungssprovisionen betrifft.
Die Stiftung Arena behält sich das Recht vor, aus Organisations- und Sicherheitsgründen die zuerteilten Plätze zu wechseln und diese im selben Sektor umzuverteilen oder in einem Sektor höherer Kategorie mit denselben akustischen Merkmalen und derselben Sichtqualität und dies nach unbestreitbarem und einseitigem Ermessen der Stiftung (die Eintrittskarten ausgebende Stelle) was die Zuschauer, die keine Nachteile durch einen etwaigen Wechsel erleiden, bereits jetzt akzeptieren.
Sollten keine Plätze in derselben oder einer höheren Kategorie zur Verfügung stehen und demzufolge eine Umverteilung in einer niedrigeren Kategorie erforderlich sein, wird die Preisdifferenz zurückerstattet.
Die Eintrittskarten zu ermäβigten Preisen sind nur gültig gegen Vorweisen eines Personalausweises oder eines anderen Dokuments, mit dem das Recht auf eine Preisreduzierung gerechtfertigt wird. Sollte der Inhaber der Eintrittskarte vorgenannten Ausweis nicht vorzeigen können, hat er die Preisdifferenz im Vergleich zum vollen Preis zu bezahlen.
Eintrittskarten und Eintrittsausweise sind bis zum Ende der Vorstellung aufzubewahren und auf Aufforderung dem Platzanweisungspersonal zur Kontrolle vorzuzeigen.
Man darf nur den zugewiesenen Platz einnehmen und man hat sich während der Aufführung korrekt und respektvoll gegenüber den anderen Zuschauern zu verhalten.
Zuschauer ohne Eintrittskarte werden aus dem Theater hinausbegleitet.
TicketOne oder die Stiftung können eine bereits ausgestellte Eintrittskarte annullieren, sollten Probleme bezüglich der Zahlung der vom Kunden gekauften Eintrittskarten auftreten.
4.2. Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarten
Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte kann der Kunde innerhalb 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn im Kartenbüro eine Selbstbescheinigung über den Verlust oder den Diebstahl der Eintrittskarte einreichen zusammen mit einer Kopie seines Personalausweises. Das Kartenbüro wird alles Mögliche unternehmen, um dem Kunden den Zutritt zum Theater zu gestatten.
4.3. Verbote
Die Eintrittskarten dürfen nicht zu politischen, gewerblichen Zwecken und Werbeaktionen oder anderen Aktionszwecken benutzt werden (z.B. Preise in Wettbewerben) mit Ausnahme einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung.
5. Zuschauer mit Behinderungen
Personen mit einer bescheinigten Behinderung - gleich oder mehr als 67 %, bei Vorlage des Europäischen Behindertenausweises (Eu Disability Card) oder einer gleichwertigen Bescheinigung, sowie nicht gehfähige Personen in Rollstühlen, auch wenn sie einen Behinderungsgrad von weniger als 67 % haben - können je nach Verfügbarkeit einen Sitzplatz für sich und ihre Begleitperson erwerben, indem sie jeweils ein Ticket zum niedrigsten verfügbaren Vollpreis (6. Sektor) für den gewählten Abend bezahlen.
Die Begleitperson einer Person mit einer bescheinigten 100%igen Behinderung und mit Anspruch auf ständiges Begleitgeld hat gegen Vorlage des Europäischen Behindertenausweises (Eu Disability Card) oder einer gleichwertigen Bescheinigung Anspruch auf einen Sitzplatz für sich selbst zum symbolischen Preis von 2,50 Euro in Verbindung mit der Eintrittskarte für die begleitende behinderte Person zum niedrigsten verfügbaren Vollpreis (6. Sektor) für den gewählten Abend(je nach Verfügbarkeit).
Bei behinderten Personen mit Mobilitätseinschränkungen ist es IMMER notwendig, dies anzugeben und auch anzugeben, ob der behinderte Zuschauer einen Rollstuhl oder andere Gehhilfen benutzt , damit das Kassenpersonal je nach Verfügbarkeit Plätze im Parkett zuweisen kann, deren Eigenschaften den geltenden Sicherheits- und Zugänglichkeitsvorschriften entsprechen.
Reservierungsanfragen für diese Tickets können nur über das entsprechende Formular gestellt werden Formular online (jotform) der Fondazione Arena auszufüllen und eine Kopie des Europäischen Behindertenausweises (Eu Disability Card) beizufügen, der das Ablesen des QRCodes ermöglicht, oder eine Kopie einer gleichwertigen Bescheinigung, aus der der Prozentsatz der Behinderung hervorgeht.
Es gibt keine architektonischen Barrieren, die Rollstuhlfahrern den Zugang zum Parkett verwehren, allerdings sind die Sitzplätze begrenzt, so dass die Einsendung einer Buchungsanfrage, wenn sie nicht vom Veranstalter bestätigt wird, nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.
Normale Tickets, die auf eine andere als die oben genannte Weise erworben werden, gewähren Behinderten keinen Zugang zum Amphitheater.
Zuschauer, die im Besitz einer Rangkarte sind und zum Zeitpunkt der Aufführung keinen Zugang zu ihren Plätzen haben, müssen ein Upgrade für den Sektor erwerben, das je nach Verfügbarkeit gewährt wird.
Eine Wegbeschreibung für den Zugang von der Piazza Bra zum Amphitheater über eine Metallrutsche erhalten Sie beim Kauf der Tickets. Der barrierefreie Zugang zum Auditorium ist über das Tor Nr. 4, n. 1 und/oder Nr. 8 möglich. Das Parkett ist mit zwei Behindertentoiletten ausgestattet.
6. Absage /Unterbrechung der Vorstellungen des Opernfestivals der Arena bei Schlechtem Wetter
Da es sich um Aufführungen unter freiem Himmel handelt, kann das Risiko schlechten Wetters nicht ausgeschlossen werden und ist daher vom Zuschauer zu akzeptieren. Bei schlechtem Wetter (Regen, Wind, Hagel und ähnliche Witterungseinflüsse, die die Aufführung unmöglich machen) wird die Aufführung niemals vor der geplanten Anfangszeit abgesagt.
Wenn die Witterungsbedingungen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufführung nicht zulassen, kann die Fondazione Arena di Verona den Beginn der Aufführung um bis zu 150 Minuten verschieben, bevor sie deren eventuelle Absage bekannt gibt.
Wird die Vorstellung nach ihrem Beginn abgebrochen, verfällt jeglicher Anspruch auf Erstattung des Tickets. Die Fondazione Arena di Verona sieht für ihre Zuschauer jedoch die Möglichkeit vor, das Regenrisiko auch gemäß Artikel 1464 des italienischen Zivilgesetzbuches und in Abweichung von Artikel 1463 des italienischen Zivilgesetzbuches gerecht zu verteilen.
1. Sollte die Aufführung vor dem Ende des ersten Aktes endgültig abgebrochen werden (wie im Programmheft angegeben), haben die Zuschauer das Recht, nach Ermessen des Veranstalters für andere Aufführungen des laufenden Festivals ein Ticket zum Preis von 2,50 € zu erwerben, die der gleichen Kategorie und dem gleichen oder einem niedrigeren Preis als das zuvor gekaufte Ticket entspricht.
2. Im Falle einer Aufführung, die über den ersten Akt hinausgeht, aber nicht beendet wird, haben die Zuschauer Anspruch auf eine Ermäßigung von 30 % für den Kauf anderer Aufführungen des laufenden Festivals, nach Ermessen des Veranstalters, und gültig für den Kauf von Tickets derselben oder einer niedrigeren Kategorie und eines niedrigeren Preises als das zuvor gekaufte Ticket.
Im Falle von Aufführungen in einem Akt oder von Aufführungen, die aus mehreren einzelnen Akten bestehen, die in jedem Teil aufgeführt werden (z.B. Cavalleria rusticana und Pagliacci), akzeptiert der Zuschauer mit dem Kauf eines Tickets ausdrücklich, dass das Anschauen und Anhören auch nur eines einzigen Aktes einer Aufführung, die aus mehreren Teilen besteht, für sich genommen einen erschöpfenden Genuss des spezifischen künstlerischen Inhalts des aufgeführten Teils der Aufführung darstellt und daher in künstlerischer und musikalischer Hinsicht kein Unikat im Sinne von Artikel 1314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, wobei er anerkennt, dass Artikel 1316 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in diesem Fall nicht anwendbar ist. Der Zuschauer ist daher damit einverstanden, dass die Regel des ersten Aktes in diesem Fall nicht gilt, aber der Teil der Regelung, der sich auf "nicht vollständig ausgeführte Darbietungen" bezieht, wird berücksichtigt.
Falls die oben genannten Stornierungen/Aufhebungen Aufführungen nach dem 15. August betreffen, gelten die in den Punkten 1. und 2. beschriebenen Umbuchungen auch für die Aufführungen des Festivals im folgenden Jahr, und zwar nach Wahl des Veranstalters für den Kauf von Tickets derselben Kategorie und desselben Preises oder eines niedrigeren Preises als das zuvor gekaufte Ticket.
Sollten vor der Öffnung der Tore der Arena ungünstige Witterungsbedingungen herrschen und sollten die Wettervorhersagen keine Verbesserung dieser Bedingungen im Laufe des Abends vorhersehen lassen oder sollte absehbar sein, dass die Vorstellung abgesagt wird, kann der FAV in Absprache mit dem Polizeibeamten vor Ort beschließen, die Öffnung der Tore aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verzögern (und anschließend abzusagen).
6.1 Verfahren zur Rückerstattung der Eintrittskarten bei Schlechtwetter
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Eintrittskarten mit Namenskarte der Carnets und Open Tickets nicht rückerstattet werden, sondern für die darauffolgenden Daten der laufenden Spielsaison verwendet werden können (nach Ausgabe der Eintrittskarte mit Namenskärtchen für das neue Datum). Vorgenannte Eintrittskarten können nur rückerstattet werden, wenn die annullierte Aufführung die letzte der Spielsaison ist, auf die sie sich bezieht. Eintrittskarten, die mit der ‘Carta del Docente’ (Dozentenkarte) und ‘18app’ gekauft wurden, können nicht rückerstattet werden, können aber mit Eintrittskarten für darauffolgende Daten derselben Spielsaison ausgetauscht werden. Der Zuschauer akzeptiert ausdrücklich vorgenannte Klausel auch in Abweichung von den Bestimmungen.
Die Rückerstattung der Kosten für die abgesagte Veranstaltung kann innerhalb von 14 Tagen nach der Absage direkt bei der ursprünglichen Verkaufsstelle beantragt werden, und zwar über das Verfahren, das nach der abgesagten Veranstaltung auf arena.it veröffentlicht wird.
Was die Rückerstattung innerhalb o.a. Frist und auf oben erwähnte Weise betrifft, wird ausschließlich der auf der Eintrittskarte aufgeführte Nennpreis rückerstattet. Es werden Rückerstattungen für annullierte Aufführungen auch nach o.a. Frist akzeptiert, unter der Bedingung, dass die diesbezüglichen Anträge innerhalb 31. Oktober des Festspieljahres bei der Stiftung Arena di Verona eintreffen. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung Seiten der Stiftung Arena di Verona zum Nettopreis ausschließlich Steuern und etwaiger Gebühren.
7. Zutritt zum Amphitheater und Verhaltensregeln
Um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Tickets zu gewährleisten und Verzögerungen im Ablauf des Abends zu vermeiden, werden die Zuschauer gebeten, sich mindestens eine Stunde vor Beginn der Vorstellung in der Arena einzufinden. Die Tore öffnen zwei Stunden vor Beginn der Vorstellung.
Nach Beginn der Vorstellung ist das Betreten des Veranstaltungsortes untersagt. Zuschauer, die zu spät kommen oder ihren Platz während der Vorstellung verlassen, werden gebeten, bis zur ersten sinnvollen Pause zu warten, um den ihnen zugewiesenen Platz einzunehmen; bei Einaktern ohne Pause nehmen die zu spät kommenden Zuschauer den ihnen zugewiesenen Ersatzplatz bis zum Ende der Vorstellung ein.
Jeder Zuschauer, der bei einer Kontrolle einen anderen als den auf seinem Ticket angegebenen Platz einnimmt, kann des Saales verwiesen werden.
Für den Eintritt mit einem ermäßigten Ticket ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich, der den Anspruch auf die Ermäßigung belegt;
Kinder unter vier Jahren sind nicht zugelassen;
Kinder unter 14 Jahren sind nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen.
7.1. Eingangstore
Die Eingangstore sind auf der Eintrittskarte aufgeführt, könnten aber auch im letzten Augenblick Änderungen unterliegen. Ausschlaggebend sind die Angaben vor Ort oberhalb jeden Eingangstors.
Vor dem Zugang zu den Eintrittstoren ins Amphitheater hat sich der Zuschauer den Sicherheitskontrollen des Dienstpersonals mittels Fest-Metalldetektor mit Lichtbogen und/oder Mobil-Metalldetektor oder Sichtkontrollen an den Kontrollstellen zu unterziehen (Art. 5 Buchstabe C des Ministerialdekrets 06/10/2009). Das Personal kann auβerdem Inspektionen verlangen und den Zutritt zum Amphitheater mit verbotenen Gegenständen verweigern.
7.2. Kleidung
Das Publikum wird gebeten, eine Kleidung zu wählen, die dem Anstand des Theaters und dem Respekt vor dem Theater und den anderen Zuschauern entspricht (für Männer sind auf den Parkettplätzen mindestens lange Hosen und ein Hemd oder Polohemd vorgeschrieben)
Auf den Parkettplätzen ist es nicht gestattet, in Tank Tops, Shorts, Strand- oder Badeschuhen einzutreten; in diesem Fall werden die Tickets nicht erstattet.
7.3. Die Stiftung Arena di Verona kann den Zutritt in folgenden Fällen verweigern:
- sich in einem nicht normalen Zustand präsentieren (es ist verboten, in einem Rauschzustand oder unter Drogeneinfluss einzutreten und zu bleiben);
- aggressives Verhalten zeigen;
- nicht der Theaterordnung entsprechend gekleidet sind (für Männer sind auf den Parkettplätzen mindestens lange Hosen und ein Hemd oder Polohemd vorgeschrieben). Nicht erlaubt sind z. B.: Shorts, Tanktops, Strand- oder Badeschuhe, Sportkleidung, Strandbekleidung usw.);
- nicht die Kontrolle von Taschen und Rucksäcke auf Verlangen des Sicherheitspersonals ermöglichen.
7.4. Sicherheitskontrollen und Einschränkungen
Aus Sicherheitsgründen kann das Servicepersonal an den Eingängen flüchtige Sichtkontrollen durchführen (Art. 5 lett. C von M.D. 06/10/2009). Das Personal ist außerdem befugt, Kontrollen zu verlangen und verbotene Gegenstände nicht in das Amphitheater zu lassen.
Die Aufbewahrung ist nicht garantiert.
7.5. Es ist untersagt, folgende Gegenstände ins Amphitheater und den Auβenwall einzuführen:
- Koffer, Trolleys, Taschen, Rucksäcke oder andere sperrige Behältnisse (größer als 17 Liter);
- Waffen, Sprengstoffe, pyrotechnische Geräte, Rauchbomben, Signalfackeln, Steine, Messer oder andere scharfe oder schneidende Gegenstände;
- Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe und Hoverboards;
- Drohnen und ferngesteuerte Flugzeuge;
- Videokameras, professionelle und semiprofessionelle Kameras, Stative, Musikinstrumente, professionelle Ferngläser und Ferngläser für die Vogelbeobachtung (nur kleine klappbare Theaterferngläser sind erlaubt);
- Drogen, Gifte, Schadstoffe und entzündliches Material;
- Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 0,5 Litern und alle anderen Flaschen, Flakons, Behälter oder Gegenstände aus Glas oder Kunststoff sowie alle anderen stumpfen Gegenstände, mit denen man sich selbst oder andere verletzen kann (z. B. Motorradhelme, Kühlmittelflaschen und Parfümflaschen aus Glas);
- Essen oder Trinken;
- Tiere, mit Ausnahme von registrierten Blindenhunden.
7.6. Im Innenraum der Arena ist auβerdem untersagt:
- Rauchen im gesamten Amphitheater, einschlieβlich Rauchen von elektronischen Zigaretten;
- Jegliche Beschädigung oder Aufbrechen von Strukturen, Einrichtungen, Toiletten;
- Besteigen von Balustraden, Geländern, Trennwänden und anderen Strukturen, die nicht für den Aufenthalt des Publikums bestimmt sind;
- Während der Aufführung aufzustehen, um der Vorstellung im Stehen zu folgen;
- Aufenthalt in der Nähe von Zugangs- und Ausgangswegen, Treppen und jeglichem Fluchtweg;
- Aufnahmen der Vorstellung mit oder ohne Flash sowie Audio/Videoaufnahmen ohne Genehmigung auch mit Mobiltelefon;
- Verwendung von Selfiesticks;
- Gebrauch von elektronischen Geräten wie “GoPro”, Tablets oder anderen Geräten, womit digital oder auf jedem anderen Träger Audio-, Video- und Audio/Videomaterial aufgenommen werden kann oder Einsammeln von vorstellungsbezogenen Informationen oder Daten;
- Gebrauch von Laserpointern;
- Ausstellen von Plakaten, Bannern, Wimpeln, Unterlagen, Zeichnungen, Druckmaterial und Transparenten, die Propaganda für politische Doktrinen, Ideologien, Religionen, Behauptungen oder Konzepte beinhalten, die zum Hass gegen Rassen, Ethnien oder Religionen aufhetzen und den regelmäβigen Ablauf der Vorstellung oder die Sicht der anderen Zuschauer verhindern könnten
;
- Unbeaufsichtigtes Abstellen von Gegenständen oder Material und Behinderung der Ausgänge oder Alarmverursachung;
- Aggressives Verhalten.
7.7. Weitere Verhaltensregel
- Verzehr ist nur, während der Pausen und in den Barbereichen im Inneren des Amphitheaters erlaubt;
- Mobiltelefone sind vor Beginn der Vorstellung auszuschalten;
- In Notfällen ist das Publikum gebeten, sich ruhig zu verhalten, sich in Richtung Notausgänge anzureihen sowie den Anweisungen des Dienstpersonals und den Mitteilungen per Lautsprecher zu folgen.
7.8. Mitteilungen am Veranstaltungsort
Für Dienstmitteilungen an das gesamte Publikum im Amphitheater oder Mitteilungen bei Schlechtwetter und/oder in etwaigen Notfällen wird die Stiftung Arena di Verona per Lautsprecher entsprechende Anweisungen auf Italienisch, Englisch und Deutsch verbreiten.
7.9. Weitere Sicherheitsinformationen oder Informationen über etwaige Einschränkungen:
- In die Innenräume des Amphitheaters dürfen Knirpse oder kleine Regenschirme mitgenommen werden; auch groβe Schirme mit stumpfen Spitzen und aus Material/Form, die keine Gefahr für die Sicherheit der Vorstellung und der Zuschauer darstellen könnten, sind erlaubt. Die Entscheidung über die Gefährlichkeit o.a. Gegenstände liegt ausschlieβlich im Ermessen des Űberwachungspersonals an den Eingängen.
- Die Zuschauer dürfen in den Innenraum der Arena Plastikflaschen bis zu 0,5 L Inhalt mitnehmen; desgleichen ist der Verkauf durch zugelassenes Personal von 0,5 L- Plastikflaschen oder Getränken in Plastik- oder Papierbechern erlaubt; auβerdem dürfen an den zugelassenen Verkaufsstellen den Zuschauern im Parkett Sektflöten aus Glas mit dem Logo der Stiftung Arena di Verona zum traditionellen Prosit vor Beginn der Vorstellung und währen der Pausen verkauft werden.
- Anlässlich einiger Vorstellungen (z.B. Eröffnung, Galaevents oder andere Veranstaltungen je nach Ermessen der Stiftung Arena di Verona) erfolgt die Verteilung von kleinen Kerzen an die Zuschauer bei ihrem Eintritt, die dann nach einem traditionellen Brauch in den Bereichen der nummerierten und nicht nummerierten Stufenplätze angezündet werden;
- Während der Vorstellungen können aus regiebezogenen Gründen auf der Bühne und im Backstage-Bereich Sondereffekte vorgesehen sein -, wie z.B. Flammenwerfer, Feuerwerk usw. Diese müssen immer im Vorfeld von den zuständigen Stellen für die öffentliche Sicherheit der Vorstellung genehmigt werden; es kann auch die Verpflichtung auferlegt werden, das Publikum vor Beginn der Vorstellung über Lautsprecher darüber zu informieren.
8. Dienstleistungen
Im Innenraum des Amphitheaters ist ein Bardienst sowie ein Merchandising-in-Store vorgesehen.
Es ist kein Garderobendienst vorgesehen.
Bei Bedarfsfällen wenden Sie sich an das Platzanweisungspersonal.
8.1. Fundbüro
Fundgegenstände können direkt dem Platzanweisungspersonal ausgehändigt werden.
E-mail: direzione.sala@arenadiverona.it
Die innerhalb Festivalende nicht zurückgeforderten Fundsachen werden dem Fundbüro der Gemeinde von Verona, Tel. +39 045 8079341 übergeben.
9. Datenschutzbestimmungen
Die Stiftung Arena di Verona gewährleistet die volle Beachtung der Datenschutzbestimmungen (Reg. EU 2016/679, D.Lgs.196/2003 und nachfolgende Änderungen) betreff aller persönlichen Daten, die infolge der Geschäftsverbindungen mit dem Publikum eingeholt wurden (z.B.: Ausgabe von namentlichen, preisermäβigten oder kostenlosen Eintrittskarten, Verwaltung einiger Zahlungsformen).
- Alle Informationen bez. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind auf der Website www.arena.it in der Sparte Datenschutz einzusehen. Für weitere Informationen können Sie sich an die E-Mail Adresse protocollo@arenadiverona.it wenden. Der von der Stiftung ernannte Datenschutzverantwortliche (RPD/DPO) ist unter rdp@arenadiverona.it zu erreichen.
10. Gerichtsstand
Auch wenn einige der Vorschriften der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht anwendbar sein sollten, behalten die restlichen ihre volle Wirksamkeit.
Der Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Zuständig für jegliche Streitigkeit aus diesem Vertrag oder davon abhängig ist der Gerichtsstand Verona.
Im Falle von Uneinigkeiten zwischen dem italienischen Text der Allgemeinen Vertragsbedingungen und dem entsprechenden Text auf Englisch sowie im Falle von Uneinigkeit zwischen den beiden Fassungen bezüglich jeden anderen Vertragsinhalt ist die Fassung auf Italienisch als vorrangig zu betrachten.