Teatro Filarmonico

Anweisungen zur Rückerstattung Covid-19

Anweisungen zur Rückerstattung Covid-19

Liebe Zuschauer,

Der Notstand, in dem wir uns alle befinden, setzt die gesamte Schauspielsparte aufs Spiel. Infolge der jetzigen Situation haben wir  zwangsweise keinen konkreten Kontakt mit unseren Zuschauern und sind finanziell gesehen der Zukunft ausgeliefert, denn das Kulturwesen wird immer noch als marginal betrachtet. 

In diesen Tagen  bemühen wir uns, die bestehenden Schwierigkeiten zu bewältigen: alle Vorstellungen wurden gestrichen, wir haben außergewöhnliche Maßnahmen zu Gunsten aller  Mitarbeiter getroffen und überwachen die Lage in Europa, um bereit zu sein, sobald wir den Spielplan bestätigen können. 

Aber die Solidarietät bestärkt uns: einige unserer Zuschauer haben spontan auf eine Rückerstattung der Eintrittskarten verzichtet und stehen uns auf diese Weise in dieser äußerst schwierigen Lage zur Seite. Unser Dank geht an sie und an alle, die sich dafür entscheiden sollten. 

Die nicht in “Gutscheine” umgewandelten Beträge werden als “Schenkungen” betrachtet. Wir danken im Voraus all jenen, die sich entscheiden sollten, auf den Gutschein zu verzichten. Hier nachstehend die Anweisungen  zur Antragstellung auf den Gutschein.

 

RÜCKERSTATTUNG

MITTEILUNG AN DAS PUBLIKUM MIT EINTRITTSKARTEN FŰR VORSTELLUNGEN IM TEATRO FILARMONICO, DIE NACH DEM 8. MÄRZ 2020 NICHT STATTGEFUNDEN HABEN 

Mit dem Ziel die Gesetzesänderungen des  Senats der italienischen Republik – Kommission Wirtschaftsplanung und Haushalt vom 28. März 2020  umzusetzen,

teilt die STIFTUNG  ARENA DI VERONA den geehrten Zuschauern mit,  dass gemäß  Art. 88 des Dekrets des Vorsitzenden des Ministerrats vom  8. März, das im Amtsblatt am 9. März mit Gültigkeit ab 10. März veröffentlicht wurde, und den darauf folgenden Dekreten zur Eindämmung und zum Management des Notfalls COVID 19, die erworbenen Eintrittskarten für Vorstellungen nach dem 8. März 2020, aufgrund der  nicht möglichen Abhaltung derselben, mit einem Gutschein ersetzt werden können, der ein Jahr ab Ausstelldatum gültig ist.


Der Antrag ist binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt des jeweiligen Dekrets, das über die Annullierung verfügt, zu stellen. 

(16. April  für Aufführungen im März – 10. Mai für Afführungen im April - 27. Mai für Afführungen bis 17. Mai)


Der Gutschein kann für die zukünftigen Aufführungen auf dem Spielplan des  Teatro Filarmonico verwendet werden.


Der Gutschein wird automatisch  an die Email-Adresse des Zuschauers über vorliegenden Antrag gesandt und beinhaltet alle Informationen zu dessen Verwendung. 


Die Eintrittskarten für Aufführungen, die vor dem 8. März abgesagt wurden, werden den Antragstellern gemäß den bereits per Mail  mitgeteilten Anweisungen rückerstattet. 


Bitte bewahren Sie die ursprüngliche Eintrittskarte auf und reichen Sie diese bei Abholen der Eintrittskarte für die von Ihnen  neu gewählte Aufführung ein. 


Sollten Sie nicht mehr über die ursprüngliche Eintrittskarte verfügen, haben Sie leider keine Möglichkeit,  den Antrag auf einen Gutschein zu stellen. Wenn der Antrag nicht binnen der angegebenen Frist eintrifft, kann die Theaterleitung keinen Gutschein erstellen und somit verliert der Antragsteller das  jeweilige Recht. 


All jene, die auf den Gutschein verzichten und den  Betrag der Eintrittskarte oder des entsprechenden Anteils des Abonnements der Stiftung Arena di Verona spenden  wollen, können dies mit einer Mail an biglietteria@arenadiverona.it  mitteilen. 

Die Gutscheinfrist für das Teatro Filarmonico verlängert sich für alle Veranstaltungen vom 8. März bis 14. Juni (inklusive).

 

Gründungsmitglieder

Repubblica Italiana
Ministero Cultura
Regione Veneto
Comune di Verona
Camera di Commercio di Verona
Cattolica Assicurazioni

Partner

Major partner

Major partner BCC Verona e Vicenza